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Steuererlass

Bei Heimbewohnern oder Heimbewohnerinnen deckt die von der Ergänzungsleistung berücksichtigte Heimtaxe in der Regel die Kosten für Kost und Logis sowie für Pflege und Betreuung.

Mit dem zusätzlichen Betrag für persönliche Auslagen sind die Kosten für Kleider, Körperpflege, Zeitschriften usw. sowie laufende Steuern zu bezahlen.

Rentner/innen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen im Heim jedoch haben Anspruch auf Steuererlass. Voraussetzung ist der Bezug von Ergänzungsleistungen sowie ein Reinvermögen gemäss Steuererklärung (Ziff. 450 abzüglich 460 und 461), das keine Liegenschaften umfasst und folgende Beträge nicht übersteigt:
- Fr. 25'000.-- bei Alleinstehenden
- Fr. 40'000.-- bei Verheirateten

12.2.6 Krankheitskosten
Krankheitskosten begründen dann einen Erlass, wenn es sich um aussergewöhnliche Aufwendungen handelt, die in erheblichem Masse von den Steuerpflichtigen getragen wurden und ihre finanziellen Möglichkeiten überstiegen haben. Diese ausserordentlichen Aufwendungen sind von den Pflichtigen zu belegen.

Sie erhalten jedes Jahr rechtzeitig zwei Kontoblätter, denen Sie die Anzahl Tage in den Pflegestufen und die Frankenbeträge entnehmen können. Diese Kontoblätter müssen Sie dann der Steuererklärung als Beweismittel beilegen.

Siehe auch Steuererleichterungen für Heimbewohner

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