Finanzierungshilfe
Ergänzungsleistungen
Sollten Sie die Taxe nicht finanzieren können, beraten wir Sie, ob allenfalls ein Antrag auf Ergänzungsleistung gemacht werden sollte. Ausgleichskasse Luzern
Hilflosenentschädigung
Wir helfen Ihnen beim Antrag an die AHV-IV. Diese kann Ihnen eine vermögensunabhängige Finanzierungshilfe in der Regel ab der Pflegestufe 2 nach einem Wartejahr zusprechen.
Krankenversicherer
Wir werden je nach Taxstufe an Ihren Krankenversicherer ein Gesuch einreichen, das Ihnen eine weitere vermögensunabhängige Finanzierungshilfe bringen wird.
Wirtschaftliche Sozialhilfe
Als letztes könnte mit unserer Hilfe auch noch wirtschaftliche Sozialhilfe erwirkt werden.
