Finanzielles
Abrechnung
Mittels der Beurteilung der benötigten Hilfe mit dem anerkannten System BESA und unserer Taxordnung, werden die persönlichen Pensionskosten nach vollendetem Monat in Rechnung gestellt. Sollten Sie dies wünschen, werden wir diese direkt an eine von Ihnen bestimmte Vertrauensperson oder Adresse schicken (auch Bank).
Versicherungen
Das persönliche Mobiliar und die Effekten müssen Sie selbst versichern. Sie können aber auch darauf verzichten. Kranken- Unfall- und Haftplichtversicherungen sind jedoch verpflichtend weiterzuführen.
Bargeld
Bitte nehmen Sie wenig Wertsachen und Bargeld mit. Taschengeld können Sie beim Sekretariat beziehen. Wir werden dies ohne Aufschlag über die folgende Pensionsrechnung zurückverlangen. Wertsachen werden höchstens kurzfristig in Verwahrung genommen.
Befreiung von den Billag Gebühren
Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen oder wenn Sie mindestens in der Pflegestufe 3 Hilfe brauchen, haben Sie das Recht auf Befreiung von den Gebühren. Diese Befreiung können Sie bei der Billag geltend machen.
Steuern Steuererleichterung
Beachten Sie bitte die Abzugsmöglichkeiten aufgrund der Pflegeheimrechnungen bei der nächsten Steuererklärung. (siehe auch Steuererlass)
