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2012

Die Pflegefinanzierung

Die Konsolidierung der Taxen 2012

Das im Juni erarbeitete Budget 2012 wurde an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2011 als Spezialfinanzierung in der Gruppe 4 des Gemeindebudgets vorgelegt. Mit den Taxen 2012 soll die Erwirtschaftung des geplanten Ertrages im Kerngeschäft erreicht werden. Seit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung (01.01.2011) verrechnen die Pflegeheime die Aufenthaltskosten mit einer Aufenthaltstaxe und die Pflegekosten mit 12-stufigen Pflegetaxen. Die Pflegeheime im Kanton Luzern können wählen, mit welchen Systemen sie einstufen. Die Fläckematte hat sich für das Instrument BESA 4.0 mit dem Leistungskatalog 2010 entschieden. Sie hat dieses installiert und geschult. Schon bald zeigte sich im monatlichen Reporting, dass damit der erwartete Ertrag für die Pflegefinanzierung nicht realisiert werden konnte. Diese Erkenntnis wird in der Taxkalkulation 2012 konsolidiert. (Ergebnis I nur konsolidiert)

Kalibrierung

In der Schweiz gibt es mehrere Instrumente für die Einstufung der Pflege. Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass keine Gleichwertigkeit erreicht werden kann. Darum bekam eine nationale Arbeitsgruppe den Auftrag, die Instrumente mit einer Kalibrierung aufeinander besser abzustimmen. Die Instrumente müssten folglich auf den 01.01.2012 korrigiert werden. Das heisst, die aufgrund der Leistungsbeurteilung erarbeiteten Pflegeminuten nach KLV müssten mit dem System RAI +9%, jene mit BESA 2005 mit -2% und jene mit BESA 4.0 LK 2010 mit -8.45% korrigiert werden. Die Korrektur würde den Versicherer und den Restfinanzierer entlasten. Die Entlastung müsste mit Fr. 9. -- Aufschlag bei den Aufenthaltstaxen kompensiert werden. Die Kalibrierung wird in der Taxkalkulation 2012 dargestellt. (Ergebnis II konsolidiert und kalibriert)

Verbindlichkeit

Mit Brief vom 08.11.2011 hat der Regierungsrat LU Guido Graf die Pflegeheime angewiesen, die Kalibrierung nicht vorzunehmen und weiterhin die Verordnung Nr. 867a zu befolgen. In Abwägung der nun nicht deckungsgleichen Führung (national - kantonal) erachten die Pflegeheime die kantonale Weisung als verbindlicher und darum hat die Konferenz LAK CURAVVIA am 15.11.2012 den Mitgliedern empfohlen, vorerst nur die Konsolidierung der Taxen für die Kalkulation 2012 zu realisieren und die Kalibrierung solange zurückzustellen, bis die Situation geklärt ist. Die vorliegende Taxordnung ist auf dieser Basis berechnet worden.

Information

Die Zahlungsverantwortlichen der Bewohner wurden anlässlich der Informationsveranstaltung in der Fläckematte am 25. 11.2011 informiert.

Vereinbarung über die Restfinanzierung

Mit dem Alters- und Pflegeheim Fläckematte als „Hauptanbieterin" für die Pflege der Einwohnerinnen und Einwohner von Rothenburg, ist gemäss neuer Gesetzgebung für das Jahr 2011 erstmals eine Vereinbarung über die Restfinanzierung der Pflege abgeschlossen worden. Diese hat sich bewährt und wurde inhaltlich nicht verändert, sondern auf der gleichen Basis erneuert. Die Taxordnung 2012 mit den neuen Beilagen bildet die Grundlage zur Vereinbarung 2012.

Download Angehörigeninformationen für 2012_Handout — 272 kB
Download Taxen 2012 — 141 kB
Download Vereinbarung Restfinanzierung Pflege 2012 — 320 kB

2011

Die Pflegefinanzierung

Das Bundesgesetz über die neue Pflegefinanzierung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

Dieses regelt die Aufteilung der Pflegekosten auf die Krankenkassen, die Versicherten und die Gemeinden.

Der Kanton Luzern hat das Gesetz zur Umsetzung am 13.09.2010  mit Wirkung ab 01.01.2011 in Kraft gesetzt und die Verordnung dazu am 30.11.2010 verabschiedet. 

Der Regierungsrat hat den Zusammenarbeitsvertrag 2011 der Parteien CURAVIVA Z-CH und Santésuisse am 17.12.2010 ratifiziert.

Der Regierungsrat hat am 30.11.2010 die Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Akut- und Übergangspflege geregelt und CURAVIVA und Santésuisse haben sich noch kurz vor Weihnachten über die Höhe der dafür zu erhebenden Taxen geeinigt.

Gesetze Verordnungen Verträge

Aktualisiert 06.03.2011
Download Z-CH Vertrag Pflegeheime Akut- und Übregangspflege — 346 kB
Download LU Ratifizierung Vertrag — 260 kB
Download Z-CH Vertrag Pflegeheime mit Santésuisse — 782 kB
Download LU Anteil der Gemeinden an Akut und Übergangspflege — 26 kB
Download LU 867a Verordnung zum Gesetz rev — 35 kB
Download LU Verordnung zum Gesetz — 42 kB
Download LU Gesetz Pflegefinanzierung — 50 kB
Download LU Einführungsgesetz KVG — 105 kB
Download CH Zeitpunkt Inkraftsetzung Pflegefinanzierung — 466 kB
Download CH Verordnung zum Gesetz — 24 kB
Download CH Gesetz Pflegefinanzierung — 41 kB

Orientierung an Interessierte

aktualisiert 03.12.2010
Download Angehörigenbrief für 2011 — 206 kB
Download Taxen 2011 — 120 kB
Download Brief an Gemeinden auswärtiger Gäste — 133 kB
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